LuF Infobrief 02/2024

Einkommensteuer: Keine Nachlassverbindlichkeit in.folge rkwirkender Betriebsaufgabe drei Monate zurkwirkende Aufgabe eines verpachtetenland- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu erklären. Dies ist auch auf einen Zeitpunkt vor dem Eintritt des Erbfallszulässig, frestens aber mit der Einstellung der aktivenTätigkeit durch den Erblasser. Bei mehreren Rechtsnach.folgern muss die Betriebsaufgabe einvernehmlich erklärtwerden. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, knen insolchen Fällen auch der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStGund der ermäßigte Steuersatz gewährt werden. Vor dem Hintergrund dieser Regelung hatten die sechsErben des Inhabers eines verpachteten land- und forst.wirtschaftlichen Betriebs die Betriebsaufgabe auf einenZeitpunkt vor dem Tod des Erblassers erklärt, so dass derAufgabegewinn dem Erblasser zuzurechnen war und nochvon diesem versteuert werden musste. In der Erbschaftsteuererklärung wurde auch die aus derBetriebsaufgabe resultierende Steuerschuld als Nachlass.verbindlichkeit angesetzt, die den zu versteuernden Erwerbmindern sollte. 

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